Mit dem Qualifizierungschancengesetz sichern Sie sich bis zu 75% Lohnkostenerstattung

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet Unternehmen die Chance, ihre MitarbeiterInnen gezielt für den digitalen Wandel weiterzubilden.

Qualifizierungschancengesetz (QCG)

QCG-Förderung: Weiterbildung ohne Budget-Belastung

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger unterstützen wir Unternehmen bei der strategischen Mitarbeiterentwicklung durch das Qualifizierungschancengesetz. Nutzen Sie staatliche Förderung für messbare Qualifikationserfolge.

Ihre Fördervorteile im Überblick:

Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter): ✓ 100% Übernahme der Weiterbildungskosten ✓ 75% Lohnkostenerstattung während der Schulung ✓ Volle Förderung ohne Eigenanteil

Mittlere Unternehmen (50-249 Mitarbeiter): ✓ 50-100% Kostenübernahme (je nach Betriebsgröße) ✓ 50-75% Lohnkostenerstattung ✓ Flexible Schulungsmodelle für laufenden Betrieb

Unser Full-Service für Sie: ✓ Kostenfreie Förderfähigkeitsprüfung ✓ Komplette Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit ✓ Direkte Abrechnung – keine Vorfinanzierung nötig ✓ AZAV-zertifizierte Kurse mit 95% Erfolgsquote

Nutzen Sie diese Chance für strategische Personalentwicklung ohne Investitionsrisiko.

Prüfen Sie Ihre Fördermöglichkeiten – Kostenfrei

Unsere QCG-Experten prüfen Ihre Förderfähigkeit – kostenfrei und unverbindlich

Qualifizierungschancengesetz – Bis zu 100% Förderung

Lassen Sie uns Ihre Mitarbeiterförderung gemeinsam erfolgreich gestalten

Nutzen Sie das Qualifizierungschancengesetz für kostenfreie Mitarbeiterentwicklung im Sicherheitsgewerbe. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger übernehmen wir die komplette Förderabwicklung.

Ihre konkreten Vorteile:

✓ Bis zu 100% Schulungskosten – Abhängig von Unternehmensgröße
✓ Bis zu 75% Lohnkostenerstattung – Während der Weiterbildung
✓ Keine Vorfinanzierung – Direkte Abrechnung mit Bundesagentur für Arbeit
✓ Full-Service – Von Beratung bis Antragstellung alles aus einer Hand

Verfügbare Qualifikationen:
§34a Sachkunde | ÖPNV-Fachkunde | Waffensachkunde | Spezialisierungen

Als AZAV-zertifizierter und staatlich anerkannter Bildungsträger garantieren wir höchste Qualitätsstandards. Über 50 Sicherheitsunternehmen vertrauen bereits unserer QCG-Expertise.

Warum geförderte Weiterbildung?

Ihre Investition: Zeit. Unsere Lösung: 100% Förderung

Nutzen Sie das Qualifizierungschancengesetz für strategische Personalentwicklung ohne finanzielle Belastung.

 

Finanzielle Vorteile:

Bis zu 100% Schulungskosten – Abhängig von Unternehmensgröße (kleine Betriebe: 100%, mittlere: 50-100%, große: 25-100%)
Bis zu 75% Lohnkostenerstattung – Während der Weiterbildung (kleine Betriebe: 75%, mittlere: 50-75%, große: 25-50%)
Keine Vorfinanzierung – Direkte Abrechnung mit Bundesagentur für Arbeit

Operative Vorteile:

Null Aufwand – Wir übernehmen komplette Antragstellung und Kommunikation
Flexible Schulungsformate – Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend für laufenden Betrieb
Schneller Prozess – Von Anfrage bis Bewilligung durchschnittlich 2-3 Wochen

Strategische Vorteile:

Höher qualifizierte Mitarbeiter – §34a, ÖPNV, Waffenschein, Spezialisierungen
Stärkere Mitarbeiterbindung – Investition erhöht Loyalität nachweislich
Wettbewerbsvorteil – Zertifiziertes Personal überzeugt Auftraggeber
Nachhaltige Entwicklung – Systematischer Kompetenzaufbau im Team

 

AZAV-zertifiziert | 95% Erfolgsquote bei Prüfungen | Über 50 Partnerunternehmen

Durch AZAV-zertifizierte Weiterbildungen und optimale Nutzung von Bildungsgutscheinen sowie QCG-Förderungen erreichen Sie Ihre beruflichen Ziele ohne finanzielle Belastung. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der strategischen Nutzung aller verfügbaren Fördermittel für nachhaltige Karriereentwicklung.

Bis zu 100% Schulungskosten übernommen

Profitieren Sie von bis zu 100% Förderung Ihrer Weiterbildungskosten (abhängig von Unternehmensgröße). Durch QCG entstehen Ihnen keine Kosten für §34a, ÖPNV oder Waffensachkunde-Schulungen.

Bis zu 75% Lohnkosten erstattet

Erhalten Sie bis zu 75% der Lohnkosten während der Weiterbildung zurück (kleine Unternehmen: 75%, mittlere: 50-75%, große: 25-50%). Ihre Mitarbeiter qualifizieren sich – ohne Produktivitätsverlust für Ihr Unternehmen.

Rückzahlungspflicht

QCG-geförderte Weiterbildung ist für Sie als Arbeitgeber risikofrei und ohne finanzielle Nachteile. Keine Rückzahlung bei Mitarbeiterwechsel. Die staatliche Förderung bleibt Ihnen vollständig erhalten – ohne Bedingungen.

Alle Sicherheits-Qualifikationen verfügbar

§34a Sachkunde, ÖPNV-Schulung, Waffensachkunde, IHK-Prüfungsvorbereitung, Teamleiter-Qualifikationen – alle AZAV-zertifiziert und QCG-förderfähig. Flexible Formate: Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend.

Investition ohne finanzielles Risiko

Null Eigenkapital nötig durch QCG-Förderung. Keine Vorfinanzierung, keine versteckten Kosten. Direkte Abrechnung mit Bundesagentur für Arbeit. Sie investieren nur Zeit – der Staat die Kosten.

95% Erfolgsquote garantiert

Ihre Zufriedenheit ist garantiert: 95% Prüfungserfolg bei IHK-Sachkundeprüfungen, 98% Bewilligungsquote bei QCG-Anträgen, 100% Servicezufriedenheit unserer Partnerbetriebe. AZAV-zertifizierte Qualität seit 2018.

Staatlich anerkannte Qualität

Unsere QCG-Schulungen sind AZAV-zertifiziert und erfüllen höchste Qualitätsstandards der Bundesagentur für Arbeit. Staatlich anerkannte Abschlüsse für nachhaltigen Karriereerfolg Ihrer Mitarbeiter.

Professionelle Unterstützung bei der Antragstellung

Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess und unterstützen Sie bei allen Formalitäten. Unsere QCG-Experten beraten Sie zu erforderlichen Unterlagen, optimaler Antragstellung und Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit. Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2-3 Wochen.

Ihr persönlicher QCG-Berater

Individuelle Unterstützung durch erfahrene QCG-Experten während der gesamten Förderphase. Von Förderfähigkeitsprüfung über Antragstellung bis Schulungsabschluss – ein fester Ansprechpartner für optimalen Service.

Kostenlose QCG-Beratung vereinbaren

Unsere QCG-Experten prüfen Ihre Förderfähigkeit kostenlos und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess

QCG-geförderte Grundqualifikation

§34a Sachkundeprüfung – Die Basis für Ihr Team

Qualifizieren Sie Ihr Sicherheitspersonal mit der IHK-Sachkundeprüfung nach §34a GewO – vollständig QCG-gefördert.

Was Ihre Mitarbeiter lernen:
✓ Rechtsgrundlagen (BGB, StGB, GewO, Datenschutz)
✓ Deeskalationstechniken und Konfliktmanagement
✓ Umgang mit Menschen in Gefahrensituationen
✓ Sicherheitstechnik und Unfallverhütung

Ihre Unternehmensvorteile:
✓ Höher qualifizierte Fachkräfte für anspruchsvolle Aufträge
✓ Stärkere Mitarbeiterbindung durch Investition
✓ Einsatz in allen bewachungsrechtlichen Bereichen möglich
✓ Bis zu 100% Kostenübernahme + 75% Lohnkostenerstattung

Erweitern Sie Ihr Auftragsportfolio

Zertifizierte Brandschutzhelfer im Team

Qualifizieren Sie Ihr Sicherheitspersonal zu Brandschutzhelfern nach DGUV Information 205-023 – QCG-gefördert und sofort einsetzbar.

Ausbildungsinhalte:
✓ Grundlagen Brandschutz und Brandverhütung
✓ Verhalten im Brandfall und Evakuierung
✓ Feuerlöscher und Löschmittel (Praxistraining)
✓ Rechtliche Grundlagen und Betreiberpflichten

Ihre Geschäftsvorteile:
✓ Neue Auftragsfelder durch zertifizierte Brandschutzexperten
✓ Erfüllung gesetzlicher Anforderungen für Auftraggeber
✓ Höheres Honorar durch Spezialkompetenz
✓ Vollständige Qualifizierung für Ihre Mitarbeiter

Spezialisierung für gehobene Aufträge

Waffensachkunde §7 WaffG – Premium-Segment erschließen

Qualifizieren Sie Mitarbeiter für den bewaffneten Sicherheitsdienst nach §7 Waffengesetz – das Premium-Segment mit höchsten Tagessätzen. QCG-gefördert mit bis zu 100% Kostenübernahme.

Qualifikationsinhalte: ✓ Waffenrecht und Waffenkunde
✓ Handhabung und Schießtraining
✓ Notfallverhalten und Deeskalation
✓ Behördliche Sachkundeprüfung

Ihre Geschäftsvorteile:
Premium-Aufträge: Geld-/Werttransporte, gehobener Objektschutz
Höhere Margen: 30-50% höhere Tagessätze als Standard-Security
Wettbewerbsvorteil: Nur 15% der Sicherheitsdienste bieten bewaffnete Dienste
Langfristige Verträge: Hohe Kundenbindung durch Spezialisierung

QCG-geförderte ÖPNV-Spezialisierung

ÖPNV-Fachkunde – Sichern Sie lukrative Verkehrsbetrieb-Aufträge

Qualifizieren Sie Ihr Team für den wachstumsstarken ÖPNV-Sicherheitsmarkt. Der Markt zahlt Premiumpreise für qualifizierte Fachkräfte – QCG-gefördert mit bis zu 100% Kostenübernahme.

Spezialisierte Ausbildung:
✓ ÖPNV-spezifisches Recht und Hausrecht
✓ Konfliktmanagement in öffentlichen Verkehrsmitteln
✓ Tarifkunde und Schwarzfahrer-Kontrolle
✓ Kundenorientierung und Deeskalation

Ihre Marktvorteile:
Hohe Nachfrage: Massive Ausschreibungen durch Verkehrsbetriebe bundesweit
Langfristige Verträge: Meist 3-5 Jahre mit Optionen
Planbare Einsätze: Feste Schichten, keine unregelmäßigen Dienste

Wir haben die richtigen Antworten

Fragen Sie uns alles

Die Weiterbildung ist zeitlich flexibel gestaltbar – Mindestumfang: 120 Stunden. Die Weiterbildungskosten (Lehrgangsgebühren) werden je nach Betriebsgröße bis zu 100% übernommen.

Lohnkostenerstattung nach Arbeitszeit-Modell:

Vollzeit-Weiterbildung:

  • Bis zu 75% des Bruttolohns erstattet
  • Inklusive pauschaler Sozialabgaben
  • Volle Lohnfortzahlung an Mitarbeiter möglich

Teilzeit-Weiterbildung:

  • Anteilige Erstattung nach tatsächlichen Stunden
  • Beispiel: 50% Arbeitszeit = 50% von 75% Erstattung

Nebenberuflich/nach Feierabend:

  • In der Regel keine Lohnkostenerstattung
  • Nur Schulungskosten werden übernommen
  • Da kein Arbeitsausfall entsteht

Empfehlung: Vollzeit-Modell maximiert Ihre Förderung bei schnellster Qualifikation.

Der Arbeitsentgeltzuschuss richtet sich nach der Ausfallzeit durch die Weiterbildung:

  • Vollzeit: Bis zu 75 % des Bruttolohns (plus pauschalierter Sozialabgaben).
  • Teilzeit: Entsprechend anteilig (z. B. 50 % von 75 %).
  • Nebenberuflich: In der Regel keine Lohnkostenerstattung, da wenig bis kein Ausfall im Betrieb entsteht.

Nein, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag sind keine Voraussetzung für die QCG-Förderung.

Bonus bei Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag: Falls vorhanden, erhöht sich die Förderquote um 5 Prozentpunkte.

Beispiel:

  • Ohne Betriebsvereinbarung: Bis zu 50% Schulungskosten
  • Mit Betriebsvereinbarung: Bis zu 55% Schulungskosten

Für die meisten kleinen und mittleren Sicherheitsunternehmen: Förderung auch ohne Betriebsvereinbarung problemlos möglich.

Zur Berechnung dient das monatliche Bruttogehalt zuzüglich eines pauschalen Aufschlags von 20 % für Sozialversicherungsbeiträge als Grundlage. Auf diese Summe werden bis zu 75 % erstattet – während der gesamten Weiterbildungszeit. Provisionen, Tantiemen und Boni bleiben unberücksichtigt.

  • Einmalzahlungen (zum Beispiel Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien und so weiter), steuerfreie Zuschläge, Spesen, Tagegeld Auslöse, Fahrgeld oder übertarifliche Lohnleistungen können für die Förderung nicht berücksichtigt werden!
  • Zum beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt gehören auch Sachbezüge nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung
    (SvEV). Die Entgeltbestandteile für eine Entgeltumwandlung im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 3 Betriebsrentengesetz sind bis zu einem Betrag in Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung kein Arbeitsentgelt (§ 1 Absatz 1 Nr. 9 SvEV).

Nein, keine Rückzahlungspflicht bei Abbruch. Die QCG-Förderung ist risikofrei für Ihr Unternehmen.

Was passiert konkret:

Förderung endet anteilig – Nur bis zum tatsächlichen Abbruchsdatum
Keine Rückzahlung – Bereits erhaltene Förderung bleibt Ihnen erhalten
Keine Nachteile – Kein Ausschluss von künftigen Förderungen
Lohnkosten anteilig – Erstattung nur für tatsächlich absolvierte Zeit

Beispiel: Geplante Weiterbildung: 4 Wochen
Abbruch nach: 2 Wochen
→ Sie erhalten Förderung für 2 Wochen, keine Rückzahlung nötig

Wichtig: Dokumentieren Sie den Abbruch schriftlich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.

  • Förderfähig sind alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (Voll- oder Teilzeit) ohne feste Einkommensgrenze.

    Wer ist förderfähig:
    ✅ Sozialversicherungspflichtige Vollzeit-Beschäftigte
    ✅ Sozialversicherungspflichtige Teilzeit-Beschäftigte
    ✅ Befristete und unbefristete Arbeitsverträge
    ✅ Alle Gehaltsstufen (keine obere Einkommensgrenze)

    Wer ist NICHT förderfähig:
    ❌ Minijobber (geringfügig Beschäftigte bis 538 €)
    ❌ Geschäftsführer und Inhaber
    ❌ Freie Mitarbeiter / Selbstständige

    Orientierungswert für Förderhöhe: Bei monatlichem Bruttoeinkommen bis ~7.000 € wird in der Praxis häufig gefördert. Regionale Unterschiede möglich – wir prüfen Ihre individuelle Situation kostenfrei.

    Wichtig: Es gibt keine strikte Einkommensgrenze, sondern eine Einzelfallprüfung durch die Bundesagentur.

  • Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter müssen folgende Kriterien erfüllen:

    Bildungsträger-Voraussetzungen:
    AZAV-zertifizierte Maßnahme – Wir erfüllen diese Anforderung
    Arbeitsplatzbezogene Weiterbildung – Qualifikation muss beruflich verwertbar sein

    Mitarbeiter-Voraussetzungen:
    Mindestens 4 Jahre Berufstätigkeit im aktuellen Unternehmen
    4 Jahre ohne geförderte Weiterbildung – Seit letzter QCG-Förderung
    Deutschkenntnisse B2-Niveau – Für erfolgreiche Kursteilnahme erforderlich
    Mindestens 120 Stunden Weiterbildung – Gesamtumfang der Maßnahme

    Förder-Zeitrahmen:
    Maximale Laufzeit: 2 Jahre – Pro Fördermaßnahme

    Gut zu wissen: Die 4-Jahres-Frist gilt als „Karrenzzeit“ – Mitarbeiter, die innerhalb der letzten 4 Jahre bereits QCG-gefördert wurden, sind erst nach Ablauf wieder förderfähig.

    Wir prüfen kostenfrei, ob Ihre Mitarbeiter diese Kriterien erfüllen.

  • Weiterbildungskosten (Lehrgangsgebühren): je nach Betriebsgröße und Personengruppe bis zu 100 %.
  • Lohnkostenzuschuss (Arbeitsentgeltzuschuss, AEZ): abhängig von der Unternehmensgröße und der zeitlichen Inanspruchnahme der Beschäftigten bis zu 75 % während der gesamten Laufzeit
  • Kleinstunternehmen (< 50 Beschäftigte): 100 % der Weiterbildungskosten, bis zu 75 % Lohnkostenerstattung.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (50–499 Beschäftigte): 50 % Weiterbildungskosten (100% bei Vollendung des 45. Lebensjahres oder Schwerbehinderung), 50 % Lohnkostenerstattung
  • Größere Unternehmen (≥ 500 Beschäftigte): 25 % Weiterbildungskosten, 25 % Lohnkostenerstattung

 

Tipp: Eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Weiterbildung kann die Förderquote um 5 % erhöhen.

Sprechen Sie uns an

Prüfen Sie Ihr Förderpotenzial – Kostenfrei & unverbindlich

In einem kostenfreien Beratungsgespräch klären wir Ihre individuelle Fördersituation und berechnen Ihr konkretes Fördervolumen.

Was wir für Sie klären: ✓ Ihre exakte Förderhöhe (Schulungs- und Lohnkosten)
✓ Förderfähigkeit Ihrer Mitarbeiter
✓ Optimale Qualifikationen für Ihr Geschäftsmodell
✓ Zeitplan und erforderliche Unterlagen
✓ Unterstützung bei der Antragstellung

Ihre nächsten Schritte:

Kontaktformular ausfüllen → Wir melden uns innerhalb 24 Stunden

 

Erhalten Sie Ihre individuelle QCG-Förderberechnung innerhalb von 24 Stunden – kostenfrei und unverbindlich.

So funktioniert's:

1. Formular ausfüllen (2 Minuten)
2. Wir analysieren Ihre Fördersituation
3. Sie erhalten konkrete Fördersummen per E-Mail
4. Optional: Persönliches Beratungsgespräch vereinbaren

Ihre Vorteile:
✓ Schnelle Ersteinschätzung in 24h
✓ Konkrete Fördersummen für Ihr Unternehmen
✓ Keine Verpflichtung zur Beauftragung
✓ AZAV-zertifizierte Expertenberatung

Arbeitssuchend? Sie finden Ihre Förderung hier

Als Arbeitssuchender oder Quereinsteiger finden Sie hier Ihre kostenlose Weiterbildung mit 100% Förderung durch Bildungsgutschein.