Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger unterstützen wir Unternehmen bei der strategischen Mitarbeiterentwicklung durch das Qualifizierungschancengesetz. Nutzen Sie staatliche Förderung für messbare Qualifikationserfolge.
Ihre Fördervorteile im Überblick:
Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter): ✓ 100% Übernahme der Weiterbildungskosten ✓ 75% Lohnkostenerstattung während der Schulung ✓ Volle Förderung ohne Eigenanteil
Mittlere Unternehmen (50-249 Mitarbeiter): ✓ 50-100% Kostenübernahme (je nach Betriebsgröße) ✓ 50-75% Lohnkostenerstattung ✓ Flexible Schulungsmodelle für laufenden Betrieb
Unser Full-Service für Sie: ✓ Kostenfreie Förderfähigkeitsprüfung ✓ Komplette Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit ✓ Direkte Abrechnung – keine Vorfinanzierung nötig ✓ AZAV-zertifizierte Kurse mit 95% Erfolgsquote
Nutzen Sie diese Chance für strategische Personalentwicklung ohne Investitionsrisiko.
Unsere QCG-Experten prüfen Ihre Förderfähigkeit – kostenfrei und unverbindlich
Nutzen Sie das Qualifizierungschancengesetz für kostenfreie Mitarbeiterentwicklung im Sicherheitsgewerbe. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger übernehmen wir die komplette Förderabwicklung.
Ihre konkreten Vorteile:
✓ Bis zu 100% Schulungskosten – Abhängig von Unternehmensgröße
✓ Bis zu 75% Lohnkostenerstattung – Während der Weiterbildung
✓ Keine Vorfinanzierung – Direkte Abrechnung mit Bundesagentur für Arbeit
✓ Full-Service – Von Beratung bis Antragstellung alles aus einer Hand
Verfügbare Qualifikationen:
§34a Sachkunde | ÖPNV-Fachkunde | Waffensachkunde | Spezialisierungen
Als AZAV-zertifizierter und staatlich anerkannter Bildungsträger garantieren wir höchste Qualitätsstandards. Über 50 Sicherheitsunternehmen vertrauen bereits unserer QCG-Expertise.
Nutzen Sie das Qualifizierungschancengesetz für strategische Personalentwicklung ohne finanzielle Belastung.
Finanzielle Vorteile:
✓ Bis zu 100% Schulungskosten – Abhängig von Unternehmensgröße (kleine Betriebe: 100%, mittlere: 50-100%, große: 25-100%)
✓ Bis zu 75% Lohnkostenerstattung – Während der Weiterbildung (kleine Betriebe: 75%, mittlere: 50-75%, große: 25-50%)
✓ Keine Vorfinanzierung – Direkte Abrechnung mit Bundesagentur für Arbeit
Operative Vorteile:
✓ Null Aufwand – Wir übernehmen komplette Antragstellung und Kommunikation
✓ Flexible Schulungsformate – Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend für laufenden Betrieb
✓ Schneller Prozess – Von Anfrage bis Bewilligung durchschnittlich 2-3 Wochen
Strategische Vorteile:
✓ Höher qualifizierte Mitarbeiter – §34a, ÖPNV, Waffenschein, Spezialisierungen
✓ Stärkere Mitarbeiterbindung – Investition erhöht Loyalität nachweislich
✓ Wettbewerbsvorteil – Zertifiziertes Personal überzeugt Auftraggeber
✓ Nachhaltige Entwicklung – Systematischer Kompetenzaufbau im Team
AZAV-zertifiziert | 95% Erfolgsquote bei Prüfungen | Über 50 Partnerunternehmen
Durch AZAV-zertifizierte Weiterbildungen und optimale Nutzung von Bildungsgutscheinen sowie QCG-Förderungen erreichen Sie Ihre beruflichen Ziele ohne finanzielle Belastung. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der strategischen Nutzung aller verfügbaren Fördermittel für nachhaltige Karriereentwicklung.
Profitieren Sie von bis zu 100% Förderung Ihrer Weiterbildungskosten (abhängig von Unternehmensgröße). Durch QCG entstehen Ihnen keine Kosten für §34a, ÖPNV oder Waffensachkunde-Schulungen.
Erhalten Sie bis zu 75% der Lohnkosten während der Weiterbildung zurück (kleine Unternehmen: 75%, mittlere: 50-75%, große: 25-50%). Ihre Mitarbeiter qualifizieren sich – ohne Produktivitätsverlust für Ihr Unternehmen.
QCG-geförderte Weiterbildung ist für Sie als Arbeitgeber risikofrei und ohne finanzielle Nachteile. Keine Rückzahlung bei Mitarbeiterwechsel. Die staatliche Förderung bleibt Ihnen vollständig erhalten – ohne Bedingungen.
§34a Sachkunde, ÖPNV-Schulung, Waffensachkunde, IHK-Prüfungsvorbereitung, Teamleiter-Qualifikationen – alle AZAV-zertifiziert und QCG-förderfähig. Flexible Formate: Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend.
Null Eigenkapital nötig durch QCG-Förderung. Keine Vorfinanzierung, keine versteckten Kosten. Direkte Abrechnung mit Bundesagentur für Arbeit. Sie investieren nur Zeit – der Staat die Kosten.
Ihre Zufriedenheit ist garantiert: 95% Prüfungserfolg bei IHK-Sachkundeprüfungen, 98% Bewilligungsquote bei QCG-Anträgen, 100% Servicezufriedenheit unserer Partnerbetriebe. AZAV-zertifizierte Qualität seit 2018.
Unsere QCG-Schulungen sind AZAV-zertifiziert und erfüllen höchste Qualitätsstandards der Bundesagentur für Arbeit. Staatlich anerkannte Abschlüsse für nachhaltigen Karriereerfolg Ihrer Mitarbeiter.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess und unterstützen Sie bei allen Formalitäten. Unsere QCG-Experten beraten Sie zu erforderlichen Unterlagen, optimaler Antragstellung und Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit. Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2-3 Wochen.
Individuelle Unterstützung durch erfahrene QCG-Experten während der gesamten Förderphase. Von Förderfähigkeitsprüfung über Antragstellung bis Schulungsabschluss – ein fester Ansprechpartner für optimalen Service.
Unsere QCG-Experten prüfen Ihre Förderfähigkeit kostenlos und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess
Qualifizieren Sie Ihr Sicherheitspersonal mit der IHK-Sachkundeprüfung nach §34a GewO – vollständig QCG-gefördert.
Was Ihre Mitarbeiter lernen:
✓ Rechtsgrundlagen (BGB, StGB, GewO, Datenschutz)
✓ Deeskalationstechniken und Konfliktmanagement
✓ Umgang mit Menschen in Gefahrensituationen
✓ Sicherheitstechnik und Unfallverhütung
Ihre Unternehmensvorteile:
✓ Höher qualifizierte Fachkräfte für anspruchsvolle Aufträge
✓ Stärkere Mitarbeiterbindung durch Investition
✓ Einsatz in allen bewachungsrechtlichen Bereichen möglich
✓ Bis zu 100% Kostenübernahme + 75% Lohnkostenerstattung
Qualifizieren Sie Ihr Sicherheitspersonal zu Brandschutzhelfern nach DGUV Information 205-023 – QCG-gefördert und sofort einsetzbar.
Ausbildungsinhalte:
✓ Grundlagen Brandschutz und Brandverhütung
✓ Verhalten im Brandfall und Evakuierung
✓ Feuerlöscher und Löschmittel (Praxistraining)
✓ Rechtliche Grundlagen und Betreiberpflichten
Ihre Geschäftsvorteile:
✓ Neue Auftragsfelder durch zertifizierte Brandschutzexperten
✓ Erfüllung gesetzlicher Anforderungen für Auftraggeber
✓ Höheres Honorar durch Spezialkompetenz
✓ Vollständige Qualifizierung für Ihre Mitarbeiter
Qualifizieren Sie Mitarbeiter für den bewaffneten Sicherheitsdienst nach §7 Waffengesetz – das Premium-Segment mit höchsten Tagessätzen. QCG-gefördert mit bis zu 100% Kostenübernahme.
Qualifikationsinhalte: ✓ Waffenrecht und Waffenkunde
✓ Handhabung und Schießtraining
✓ Notfallverhalten und Deeskalation
✓ Behördliche Sachkundeprüfung
Ihre Geschäftsvorteile:
✓ Premium-Aufträge: Geld-/Werttransporte, gehobener Objektschutz
✓ Höhere Margen: 30-50% höhere Tagessätze als Standard-Security
✓ Wettbewerbsvorteil: Nur 15% der Sicherheitsdienste bieten bewaffnete Dienste
✓ Langfristige Verträge: Hohe Kundenbindung durch Spezialisierung
Qualifizieren Sie Ihr Team für den wachstumsstarken ÖPNV-Sicherheitsmarkt. Der Markt zahlt Premiumpreise für qualifizierte Fachkräfte – QCG-gefördert mit bis zu 100% Kostenübernahme.
Spezialisierte Ausbildung:
✓ ÖPNV-spezifisches Recht und Hausrecht
✓ Konfliktmanagement in öffentlichen Verkehrsmitteln
✓ Tarifkunde und Schwarzfahrer-Kontrolle
✓ Kundenorientierung und Deeskalation
Ihre Marktvorteile:
✓ Hohe Nachfrage: Massive Ausschreibungen durch Verkehrsbetriebe bundesweit
✓ Langfristige Verträge: Meist 3-5 Jahre mit Optionen
✓ Planbare Einsätze: Feste Schichten, keine unregelmäßigen Dienste
Die Weiterbildung ist zeitlich flexibel gestaltbar – Mindestumfang: 120 Stunden. Die Weiterbildungskosten (Lehrgangsgebühren) werden je nach Betriebsgröße bis zu 100% übernommen.
Lohnkostenerstattung nach Arbeitszeit-Modell:
Vollzeit-Weiterbildung:
Teilzeit-Weiterbildung:
Nebenberuflich/nach Feierabend:
Empfehlung: Vollzeit-Modell maximiert Ihre Förderung bei schnellster Qualifikation.
Der Arbeitsentgeltzuschuss richtet sich nach der Ausfallzeit durch die Weiterbildung:
Nein, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag sind keine Voraussetzung für die QCG-Förderung.
Bonus bei Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag: Falls vorhanden, erhöht sich die Förderquote um 5 Prozentpunkte.
Beispiel:
Für die meisten kleinen und mittleren Sicherheitsunternehmen: Förderung auch ohne Betriebsvereinbarung problemlos möglich.
Zur Berechnung dient das monatliche Bruttogehalt zuzüglich eines pauschalen Aufschlags von 20 % für Sozialversicherungsbeiträge als Grundlage. Auf diese Summe werden bis zu 75 % erstattet – während der gesamten Weiterbildungszeit. Provisionen, Tantiemen und Boni bleiben unberücksichtigt.
Nein, keine Rückzahlungspflicht bei Abbruch. Die QCG-Förderung ist risikofrei für Ihr Unternehmen.
Was passiert konkret:
✓ Förderung endet anteilig – Nur bis zum tatsächlichen Abbruchsdatum
✓ Keine Rückzahlung – Bereits erhaltene Förderung bleibt Ihnen erhalten
✓ Keine Nachteile – Kein Ausschluss von künftigen Förderungen
✓ Lohnkosten anteilig – Erstattung nur für tatsächlich absolvierte Zeit
Beispiel: Geplante Weiterbildung: 4 Wochen
Abbruch nach: 2 Wochen
→ Sie erhalten Förderung für 2 Wochen, keine Rückzahlung nötig
Wichtig: Dokumentieren Sie den Abbruch schriftlich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.
Förderfähig sind alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (Voll- oder Teilzeit) ohne feste Einkommensgrenze.
Wer ist förderfähig:
✅ Sozialversicherungspflichtige Vollzeit-Beschäftigte
✅ Sozialversicherungspflichtige Teilzeit-Beschäftigte
✅ Befristete und unbefristete Arbeitsverträge
✅ Alle Gehaltsstufen (keine obere Einkommensgrenze)
Wer ist NICHT förderfähig:
❌ Minijobber (geringfügig Beschäftigte bis 538 €)
❌ Geschäftsführer und Inhaber
❌ Freie Mitarbeiter / Selbstständige
Orientierungswert für Förderhöhe: Bei monatlichem Bruttoeinkommen bis ~7.000 € wird in der Praxis häufig gefördert. Regionale Unterschiede möglich – wir prüfen Ihre individuelle Situation kostenfrei.
Wichtig: Es gibt keine strikte Einkommensgrenze, sondern eine Einzelfallprüfung durch die Bundesagentur.
Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter müssen folgende Kriterien erfüllen:
Bildungsträger-Voraussetzungen:
✅ AZAV-zertifizierte Maßnahme – Wir erfüllen diese Anforderung
✅ Arbeitsplatzbezogene Weiterbildung – Qualifikation muss beruflich verwertbar sein
Mitarbeiter-Voraussetzungen:
✅ Mindestens 4 Jahre Berufstätigkeit im aktuellen Unternehmen
✅ 4 Jahre ohne geförderte Weiterbildung – Seit letzter QCG-Förderung
✅ Deutschkenntnisse B2-Niveau – Für erfolgreiche Kursteilnahme erforderlich
✅ Mindestens 120 Stunden Weiterbildung – Gesamtumfang der Maßnahme
Förder-Zeitrahmen:
✅ Maximale Laufzeit: 2 Jahre – Pro Fördermaßnahme
Gut zu wissen: Die 4-Jahres-Frist gilt als „Karrenzzeit“ – Mitarbeiter, die innerhalb der letzten 4 Jahre bereits QCG-gefördert wurden, sind erst nach Ablauf wieder förderfähig.
Wir prüfen kostenfrei, ob Ihre Mitarbeiter diese Kriterien erfüllen.
Tipp: Eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Weiterbildung kann die Förderquote um 5 % erhöhen.
In einem kostenfreien Beratungsgespräch klären wir Ihre individuelle Fördersituation und berechnen Ihr konkretes Fördervolumen.
Was wir für Sie klären: ✓ Ihre exakte Förderhöhe (Schulungs- und Lohnkosten)
✓ Förderfähigkeit Ihrer Mitarbeiter
✓ Optimale Qualifikationen für Ihr Geschäftsmodell
✓ Zeitplan und erforderliche Unterlagen
✓ Unterstützung bei der Antragstellung
Ihre nächsten Schritte:
Kontaktformular ausfüllen → Wir melden uns innerhalb 24 Stunden
So funktioniert's:
1. Formular ausfüllen (2 Minuten)
2. Wir analysieren Ihre Fördersituation
3. Sie erhalten konkrete Fördersummen per E-Mail
4. Optional: Persönliches Beratungsgespräch vereinbaren
Ihre Vorteile:
✓ Schnelle Ersteinschätzung in 24h
✓ Konkrete Fördersummen für Ihr Unternehmen
✓ Keine Verpflichtung zur Beauftragung
✓ AZAV-zertifizierte Expertenberatung
Als Arbeitssuchender oder Quereinsteiger finden Sie hier Ihre kostenlose Weiterbildung mit 100% Förderung durch Bildungsgutschein.